ALLGEMEINE  SATZUNG

Art. 1

(Gründung, Name, Dauer, Sitz, Zweigbüros) 

Der Verein führt den Namen AEZA ? Associação Ecologista e Zoófila de Aljezur (Umwelt- und Tierschutzverein Aljezur). Das Bestehen des Vereins ist nicht begrenzt. Der Hauptsitz ist in Aljezur.

Der Verein kann Zweigbüros in anderen Orten in diesem Land eröffnen. 

 

Art. 2

(Zielsetzung)

AEZA ist nicht gewinnorientiert, unabhängig von politischen Richtungen und Religionen. Zweck des Vereins sind Umwelt- und Tierschutz, im einzelnen:

1.  Unterbringung und Behandlung von verletzten, kranken Tieren und derer, die Soforthilfe benötigen;

2.  Befreiung von misshandelten Tieren;

3.  Ambulante Hilfe an misshandelten Tieren;

4. Anzeigen der Tierquäler und unverantwortlichen Tierbesitzer;

5. Prozessbeihilfe gegen Tierquäler;

6. Suche neuer Besitzer für die ausgesetzten und misshandelten Tiere;

7. Zusammen mit den zuständigen Behörden und Ämtern Aufklärung über Schutz und Verteidigung von Tieren und damit Respektierung der Tierschutzgesetze;

8. Werbung und Aktionen zur Sensibilisierung der Bevölkerung (namentlich an Schulen), die zu Respekt, Verteidigung und Schutz der Tiere führen;

9.  Veröffentlichungen der Zielsetzungen des Vereins in Umlauf bringen;

10. Gemeinsam mit den zuständigen Behörden und Ämtern daraufhin wirken, das überholte und unfaire Gesetze geändert werden;

11.Gemeinsam mit den zuständigen Behörden und Ämtern Vorstellung von Gesetzesvorlagen, Regelungen und Aktivitäten, die zu wirkungsvollerem Schutz und Verteidigung der Tiere führen;

12. Verbreitung von Informationen, die dem Wohlbefinden der Tiere dienen.

Ergänzend und gleich bedeutend kann der Verein der Öffentlichkeit folgende Dienste anbieten:

    1. zeitweise Unterbringung von Tieren;
    2. tierärztliche Dienste und Sterilisationen zur Geburtenkontrolle;
    3. Verkauf von Produkten;
    4. Sauberkeits- und Hygieneleistungen
    5. Transportdienste kranker Tiere.

 

 

Art. 3

(Mitgliedschaft)

1.  Die Mitgliedschaft steht allen natürlichen und juristischen Personen offen, die Ziel und Zweck des Vereins entsprechend dieser Satzung unterstützen und als solches von dem Verein anerkannt werden.

2.  Die Gründungsmitglieder sind diejenigen, die den Gründungsantrag unterschreiben, oder die sich bis zum Ende der ersten Hauptversammlung daran anschliessen.

3. Der Vorstand entscheidet über die eigenen Anträge der Bewerber auf Mitgliedschaft.

4. Für die Mitglieder ist die UNIVERSELLE ERKLÄRUNG DER TIERRECHTE verbindlich.

Art. 4

(Mitgliedsbeitrag)

1. Die Gründungsmitglieder verpflichten sich eine Beitrittsgebühr von mindestens 3.000 Escudos oder 10.000 Escudos zu zahlen, abhängig einer natürlichen oder juristischen Person;

2. Neue Mitglieder haben eine Aufnahmegebühr zu leisten, die der Vorstand bei der Hauptversammlung beschließen wird;

3. Die Höhe des Jahresbeitrages für die Mitglieder soll von der Hauptversammlung festgelegt werden.

Art. 5

(Finanzen)

      Die Einnahmen des Vereins bestehen aus:

  1. Beitrittsgebühren und Jahresbeiträgen der Mitglieder;
  2. Einnahmen aus Vereinsdiensten an die Öffentlichkeit;
  3. Spenden und sonstige Einnahmen, die gesetzeskonform sind.

Art. 6

(Sozialorgane des Vereins) 

Sozialorgane des Vereins sind: die Hauptversammlung, der Vorstand und der Kassenwart.

Art. 7

(Art der Verwaltung) 

1. Die Zusammensetzung und die Arbeit der Sozialorgane sowie der Verein selbst werden in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften für Gesellschaften und Vereine ohne Gewinnorientierung geführt, als auch mit dieser Satzung und einer weiteren Allgemeinen Internen Satzung eingehalten;

2. Die Änderung oben genannter Regeln müssen durch die Hauptversammlung beschlossen werden; es bedarf der 2/3 Mehrheit;

3.Die Hauptversammlung genehmigt auf Vorschlag des Vorstandes die notwendigen Änderungen.

Art. 8

(Übergangsbestimmungen)

1.      Zu Beginn wird der Verein von einer Kommission geführt, der alle Gründungsmitglieder angehören, die der notariellen Eintragung beiwohnten.

2.       Diese Kommission hat innerhalb von 60 Tagen eine Hauptversammlung einzuberufen, die die Sozialorgane des Vereins wählt und die Allgemeine Interne Satzung beschliesst.

Bemerkung:

AEZA ? Associação Ecologista e Zoófila de Aljezur

heisst

Umwelt- und Tierschutzverein Aljezur