Wie verhalte ich mich gesetzeskonform bei Haustierproblemen
Arbeitskreis Tierschutz Gütersloh
M E N S C H E N F Ü R T I E R R E C H T E
Kontaktstelle:
Schwarzwaldweg 15
33332 Gütersloh
Ansprechpartner:
Gerhard Oesterreich
Tel. u. Fax: .05241/48429
Email:
gerhard.oesterreich@ngi.de
Homepage:tierschutz-guetersloh.de
Horst Hoffmann
Tel. 05241/48780
An Tierschützer die wissen möchten:
Wie verhalte ich mich gesetzeskonform bei Haustierproblemen.
Seminar für Haustierrechte
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Arbeitskreis Tierschutz Gütersloh bietet vom 31.03.- 02.04. 2006 wieder ein Tierrechtsseminar für Haustiere an. Zu Ihrer Information haben wir den Programmablauf des Haustierrechts-Seminares, die Anmeldung und die Wegbeschreibung angehängt.
Der Tagungsort ist diesmal die Jugendherberge in Hagen, Eppenhauser Str.65a, 58093 Hagen, Tel: 02331/50254
Referenzen: Cuxkatzen.de u. Noris.de
Mit tierschützerischen Grüßen
Arbeitskreis Tierschutz Gütersloh
Gerhard Oesterreich
- Programmverlauf und Anmeldung -
Freitag, den 31.03.06
Begrüßung
17:00 Uhr - 17:15 Uhr Vorstellung der Referenten
17:15 Uhr - 18:00 Uhr Allgemeine Organisation (Programmdurchsprache)
18:00 Uhr - 18:45 Uhr Abendessen
18:45 Uhr – 21:00 Uhr Erwartungen der Teilnehmer an das Seminar. Tierrechte?
Einstieg in die Gesetze.
Samstag Beginn 09:00 Uhr
Die Grundlagen des Tierschutzgesetzes
- Das Grundgesetz und das Tierschutzgesetz.
- Das Tierschutzgesetz als Bestandteil des Grundgesetzes, was bedeutet dies?
- Die richtige Handhabung und der korrekte Umgang mit dem Tierschutzgesetz.
- Wie nutze ich das "Tierschutzgesetz" vom Bundesministerium BMELV.
- Wann benötige ich den Kommentar zum "Tierschutzgesetz" von Lorz / Metzger?
- Ich muss unterscheiden zwischen der legislativen, exekutiven und judikativen Gewalt.
Anwendung des Tierschutzgesetzes
- Wie verhält es sich mit dem öffentlichen Recht in Bezug auf den Tierschutz?
- Verfügungsgewalt und Befugnisse der Polizei, der Behörde, der Tierheime der ehrenamtlichen Tierschützer.
- Wie erstelle ich eine Strafanzeige und richte diese an?
- Wie erstelle ich eine Ordnungswidrigkeitsanzeige und richte diese an?
- Gibt es Musteranzeigen oder vorgefertigte Formulare hierfür?
- Was kann ich tun, wenn die Behörden nicht entsprechend reagieren?
- Unterscheidung zwischen Fachaufsichtsbeschwerde und Dienstaufsichtsbeschwerde.
- Was ist ein "Bürgerantrag" und wie bringe ich dieses vor?
Mittagspause ca. 12:30 Uhr bis 13: 30 Uhr
Das Tier als Fundsache
- Was muss ich als Finder bei einem Fundtier beachten?
- Wer ist Finder / Betreuer / Halter (bzw. ab wann neuer „Eigentümer“) eines Fundtieres?
- Wie und an welche Behördenstelle muss eine Fundmeldung gemacht werden?
- Wann beginnt die Fundunterschlagung?
- Wer ist zuständig für anfallende Kosten bei Fundtieren (Futter / Tierarzt, Kastration, etc)?
- Darf ich als Finder auf die Überlassung der Fundsache (Fundtier) nach Ablauf einer zeitlichen Frist bestehen?
- Freigängerkatze oder streunende Katze als Fundtier?
- Wie verhält es sich mit Wildtieren als Fundtiere?
Die Rechtssituation der Stadttauben
- Stadttauben sind Haustiere.
- Stadttauben als Fundsache.
- Darf die Stadt / Gemeinde gegen Stadttauben vorgehen?
- Was muss die Stadt/Gemeinde bei Stadttauben beachten?
- Wann ist das absolute Fütterungsverbot gesetzeskonform?
- Wer ist für die Stadttauben zuständig?
Voraussichtliches Ende 21.00 Uhr, wobei anschließendes gemütliches Beisammensein und Austausch von Erfahrungen natürlich möglich sind.
Sonntag Beginn: 09:00 Uhr
Die Hundeverordnung
- Gesetz zur Bekämpfung gefährlicher Hunde.
- Erläuterung der Hundeverordnung.
- Wo darf ein Hund unangeleint Gassi geführt werden?
- Hundeplatz.
Mietwohnung und Haustiere
- Darf ein Vermieter das Halten eines Haustieres untersagen?
- Welche Möglichkeiten und Rechte hat ein Mieter/Vermieter?
Die Marktordnung
- Dürfen lebende Tiere am Flohmarkt veräußert werden?
- Entwurf einer Marktordnung. (TierSchTrV, TierSchG, Artenschutz, Gemeindeordnung, etc.)
Fallbeispiele aus der Praxis
- Allgemeine Diskussion über konkrete Fälle (werden von den Teilnehmern erbracht).
- Lösungsvorschläge über die weitere Vorgehensweise werden besprochen.
Verteilung der Teilnahmebestätigungen und Seminarende
Ende des Seminars ca. 13:00 Uhr
Änderungen vorbehalten Referenten: Gerhard Oesterreich, Sabine Skiendziel
Anreise:
A 45 bis Hagener Kreuz, dort auf A 46, Hagen Emst/Feithstr.,
dort links bis zur großen Kreuzung (Aral-Tankstelle),
rechts auf Eppenhauser Str., JH auf der rechten Seite.
Bahn: Hbf. Hagen, ab Bahnhof (oder Rathaus) fahren Sie
mit der Linie 520, 527 und 541 bis zur Emster Straße.
Jugendherberge in Hagen,
Eppenhauser Str.65a,
58093 Hagen, (Fern-Universität)
Tel: 02331/50254
Anmeldeformular
Absender:
Arbeitskreis Tierschutz Tel/Fax: 05241/48429
Gerhard Oesterreich E-Mail:
gerhard.oesterreich@ngi.de
Schwarzwaldweg 15 Homepage:
tierschutz-guetersloh.de
33332 Gütersloh
Ich/Wir nehmen teil am Haustierrechtsseminar vom 31.03. - 02.04. 2006 in der Jugendherberge in Hagen, Eppenhauser Str.65a, 58093 Hagen. Bitte in Druckschrift ausfüllen.
Vorname_________________________Nachnahme______________________________
Wohnort_____________________Str.________________________Tel/Fax:___________
Vorname_________________________Nachnahme______________________________
Wohnort_____________________Str.________________________Tel/Fax:___________
Vorname_________________________Nachnahme______________________________
Wohnort_____________________Str.________________________Tel/Fax:___________
Seminargebühr beträgt: 35.00 €, einschließlich Seminarunterlagen pro Teilnehmer.
Wenn Übernachtung und Verpflegung in der Jugendherberge gewünscht wird, müssen für
2 Nächte einschließlich Bettwäsche und Vollpension 49.00 €
zusätzlich zu der Seminargebühr pro Teilnehmer,
auf das Konto: Gerhard Oesterreich Nr. 33479901 BLZ 47860125 Volksbank Gütersloh überwiesen werden.
Erst nach Eingang der Zahlung gilt die Anmeldung.
Die Teilnehmerzahl ist auf maximal 25 Personen begrenzt.
Anmeldeschluss ist der 17. Februar 2006.
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(Unterschrift) (Datum)